Rechtsprechung
VGH Hessen, 27.05.1993 - 13 TH 1549/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 28 Abs 2 S 2 AuslG, § 28 Abs 3 AuslG, § 29 AuslG
Ausländerrecht: Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Ehegatten nach Ablauf eines ursprünglich zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung und Androhung der Abschiebung; Antrag auf Wiedereinsetzung in vorigen Stand wegen Auslandsaufenthalt; Pflicht zu besonderen Vorkehrungen bei bevorstehendem Auslandsaufenthalt und ...
Verfahrensgang
- VG Kassel, 27.07.1992 - 2 H 1067/92
- VGH Hessen, 27.05.1993 - 13 TH 1549/92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 TH 156/92
Keine Verlängerung einer zu Studienzwecken erteilten Aufenthaltsbewilligung …
Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 13 TH 1549/92
Ein "anderer Aufenthaltszweck" im Sinne der vorgenannten Bestimmung liegt auch dann vor, wenn ein Ausländer nach Scheitern seiner eigenen Studienbemühungen nunmehr den Wunsch äußert, bei einem ebenfalls hier studierenden Familienangehörigen bleiben zu wollen (vgl. Beschluß des Senats vom 28. Januar 1993 - 13 TH 156/92 -).In einer solchen Situation bedarf es in Ansehung des öffentlichen Interesses an der Begrenzung des Ausländerzuzugs auch unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Schutzgebotes aus Art. 6 Abs. 1 GG der Einräumung eines sich an den bisherigen Aufenthalt ausschließenden Bleiberechtes nicht; vielmehr wird dem Schutzgedanken des Art. 6 Abs. 1 GG schon dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß es dem Ausländer ermöglicht wird, sich nach der Ausreise um die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Wahrung der ehelichen oder familiären Lebensgemeinschaft mit dem in Deutschland lebenden Familienangehörigen zu bemühen (vgl. den zitierten Beschluß des Senats vom 28. Januar 1993 - 13 TH 156/92 -).
- BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 13 TH 1549/92
Derartige besondere Vorkehrungen vor Antritt einer Reise sind aber auch nur im Ausnahmefall erforderlich, etwa bei einer von Anfang an vorgesehenen längerfristigen Abwesenheit (über 6 Wochen, vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332 (336)) oder aber dann, wenn der Betreffende schon bei Reisebeginn mit dem Zugang einer für ihn nachteiligen behördlichen Entscheidung rechnen muß (BGH, Urteil vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 -, JZ 1977, 762). - VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90
Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 - …
Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 13 TH 1549/92
Die Wiederherstellung dieser durch die Ablehnungsentscheidung der Ausländerbehörde beseitigten fiktiven aufenthaltsrechtlichen Position kann durch die Antragstellerin mit der von ihr begehrten Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung eingelegten Widerspruchs erreicht werden (vgl. hierzu grundlegend: Beschluß des Senats vom 14. Februar 1991 - 13 TH 2288/90 -). - BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist
Auszug aus VGH Hessen, 27.05.1993 - 13 TH 1549/92
Derartige besondere Vorkehrungen vor Antritt einer Reise sind aber auch nur im Ausnahmefall erforderlich, etwa bei einer von Anfang an vorgesehenen längerfristigen Abwesenheit (über 6 Wochen, vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332 (336)) oder aber dann, wenn der Betreffende schon bei Reisebeginn mit dem Zugang einer für ihn nachteiligen behördlichen Entscheidung rechnen muß (BGH, Urteil vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 -, JZ 1977, 762).
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 13 S 623/04
Keine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung im Hinblick auf Art 28 Abs 1 …
Offenbleiben kann dabei, ob der Regelversagungsgrund des § 28 Abs. 3 Satz 1 AuslG auch für den in § 29 Abs. 1 AuslG geregelten Fall des Familiennachzugs gilt (bejahend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.9.1994 - 18 B 2261/93 -, DVBl. 1995, 583; Hess. VGH, Beschluss vom 27.5.1993 - 13 TH 1549/92 -, InfAuslR 1993, 328; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.12.1992 - 11 S 2422/92 -, VBlBW 1993, 308; Kloesel/Christ/ Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 28 AuslG RdNr. 38; verneinend Senat, Beschluss vom 11.10.1996 - 13 S 1614/96 -, InfAuslR 1997, 74).